Wenn Sie einen Ortsverband gründen wollen

 

Fehlt vielleicht auch in Ihrer Region eine Lobby für Kinder? Und haben Sie Lust auf Kinderschutz vor Ort? Dann nehmen Sie mit der Geschäftsstelle des DKSB Landesverbandes NRW e.V. Kontakt auf!

 

Wir übermitteln Ihnen Informationsmaterialien, mit Hilfe derer Sie sich mit dem Verband, seinen Strukturen, Grundsätzen und seiner Programmatik vertraut machen können. In einem nächsten Schritt vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem/einer Mitarbeiter/in der Landesgeschäftsstelle, bei dem das weitere Vorgehen und die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung eines Ortsverbandes besprochen und geklärt werden.

 

Die ersten Schritte

 

Zur Gründung eines Ortsverbandes sind mindestens 15 Gründungsmitglieder, die sich schriftlich aufnehmen lassen, erforderlich. Die Satzung und das Gründungsprotokoll müssen von mindestens sieben volljährigen Personen unterschrieben werden.

 

Außerdem werden Personen benötigt, die sich bereit erklären, als Vorstandsmitglieder tätig zu werden.

 

1997 wurde von der Mitgliederversammlung des Kinderschutzbundes eine Mustersatzung für Orts- und Kreisverbände beschlossen, die bei einer Ortsverbandsgründung zu übernehmen ist. Sie besteht aus Pflicht- und Kürteilen.

Ein Gründungstermin wird mit dem Landesverband abgesprochen und die Gründungsversammlung von einem/einer Vertreter/in des Landesverbandes begleitet und unterstützt