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Jetzt spätestens junge Flüchtlinge zur Teilnahme an Ferienfreizeiten einladen!Aufruf 2005Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW – Lobby für Flüchtlingskinder |
Im Jahre 1990
taten sich einige landesweit tätige Organisationen und Jugendverbände zur
Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW zusammen. Der Deutsche
Kinderschutzbund Landesverband NRW ist Mitglied dieser Aktionsgemeinschaft.
Gemeinsam sollten und sollen die Lebensbedingungen junger Flüchtlinge in
unserem Land verbessert werden, denn junge Flüchtlinge haben unseren Schutz
dringend nötig.
Mit mehreren Kampagnen unter dem Slogan „Komm, wir reißen Zäune ein!“ konnte viele Menschen mit den Anliegen der Aktionsgemeinschaft erreicht werden. So erhielten beispielsweise 1996 Kindergruppen, die– initiiert durch die Aktionsgemeinschaft – auf Flüchtlingskinder zugegangen waren, sich über deren Lebenssituation informiert hatten und sie mit in Ferienfreizeiten nahmen eine Sonderauszeichnung im Rahmen der WDR-Kinderrechtepreises. Wie sich diese Kinder das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität wünschen, zeigen die an diesem Tag von den Kindern beschlossenen Forderungen:
Wir sind 100
Kinder und wir kommen aus verschiedenen Ländern der Welt. Wir wollen
miteinander auf dieser Welt zufrieden leben. Heute sind wir nach Köln gekommen,
um laut zu sagen, wie wir uns das vorstellen.
·
Jeder soll eine richtige Wohnung und
genug zu Essen haben. Es ist ungerecht, wenn die einen ganz viel haben und die
anderen sich wenig teilen müssen.
·
Jeder soll seine Familie haben. Viele
Ausländer werden von ihren Familien getrennt. Dadurch sind sie sehr einsam.
·
Jeder soll respektiert werde. Über
Ausländer werden dumme und gemeine Witze gemacht. Sie werden ausgeschlossen.
Wir wollen, daß wir gemeinsam leben und spielen können. Alle sind gleich, egal
woher sie kommen, auch wenn sie andere Sitten haben.
·
Jeder soll in Frieden leben können.
Viele Kinder kommen aus Ländern, wo Krieg ist. Sie werden verletzt oder getötet.
Oder sie müssen fliehen und sind in einem fremden Land. Es darf nicht so viel
Gewalt geben.
Da wo Kontakte
aufgenommen wurden, sind Beziehung zwischen deutschen und ausländischen Kindern
entstanden und Vor-Urteile wurden abgebaut. Ziel ist die Solidarität von
Kindern untereinander. Dem pädagogischen Anliegen der Aktionsgemeinschaft sind
auch alljährliche Aufrufe an Kinder- und Jugendgruppen, junge Flüchtlinge an
Ferienfreizeiten zu beteiligen, zuzuordnen.
Vor allem setzt
sich die Aktionsgemeinschaft aber politisch ein um die Lebensbedingungen junger
Flüchtlinge zu verbessern. In der Vergangenheit gab es verschiedenste Anlässe
angesichts politischer Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Flüchtlinge
mit aller Nachdrücklichkeit auf die besonderen Schutzbedürfnisse hinzuweisen
und auf deren Berücksichtung zu drängen.
So gelten die anlässlich
des Weltkindertages 1999 aufgestellten Forderungen bis heute:
·
Zentral ist für uns die
vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir fordern die politisch
Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland auf, den Vorbehalt zur
UN-Konvention über die Rechte des Kindes aufzuheben. Aus diesem Vorbehalt erklären
sich erhebliche Einschränkungen und Restriktionen gegenüber minderjährigen Flüchtlingen
in unserem Land, die durch die folgenden Forderungen benannt werden.
(Nach der
Konvention sind alle Kinder, egal, wo sie sich befinden, gleich zu behandeln.
Kind im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.)
·
Wir fordern die Beachtung
von Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern und deren
Familien, die die Intimsphäre der Familie, die Gesundheit und das Wohl der
Kinder schützen (z.B. durch getrennte Wohneinheiten).
·
Entsprechend der
UN-Kinderkonvention (Art. 28) ist zu gewährleisten, dass jedes Flüchtlingskind
eine Schule besucht und dort zusätzliche Unterstützungsangebote erhält. Der
Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten sollte unabhängig von Aufenthaltstiteln gewährt
und das Arbeitsverbot aufgehoben werden.
·
Unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen sind die notwendigen jugendhilferechtlichen Leistungen
entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zu gewähren. Dazu darf
ihnen ein Vormund - auch ein Einzelvormund - nicht vorenthalten werden.
·
Wir fordern die Aufnahme
und Erstunterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder in
"Clearingstellen".
·
Die UN-Kinderkonvention
(Art. 22) verbietet es, junge Asylbewerber aus der allgemeinen Jugendhilfe
herauszunehmen. Die Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen entsprechend dem
KJHG darf kein Ausweisungsgrund sein (AuslG § 46).
·
Ebenso verbietet sie
(Art. 39), unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften
mit Erwachsenen unterzubringen. Für sie sollten spezielle Wohnangebote
(Wohngruppen) erstellt werden.
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Vor der Verteilung
jugendlicher Asylbewerber sind sie anzuhören (UN-Kinderkonvention Art. 12); bei
der Verteilung muss auf die Beziehung zwischen Vormund und minderjährigem Flüchtling
Rücksicht genommen werden (Art. 18).
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Junge Flüchtlinge
brauchen die Auswirkung der Reform des Kindschaftsrechts im Ausländerrecht.
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Die Handlungsfähigkeit
im Asylverfahrensrecht muss an die Volljährigkeitsgrenze des deutschen Rechts
gekoppelt werden. Dazu bedarf es der Änderung von § 12, Abs. 1 AsylVfG und §
68, Abs. 1 AuslG.
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Minderjährigen Flüchtlingen
soll Rechtsbeistand und- vertretung für ausländer- und asylrechtliche
Angelegenheiten gewährt werden.
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Wir fordern die Aufhebung
der Visumspflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und keine
Anwendung der Drittstaaten- und Flughafenregelung für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge.
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Widersprüche, die sich
aus dem KJHG, dem Ausländergesetz (AuslG) und dem Asylverfahrensgesetz ergeben,
sind zum Wohl und im Interesse des Kindes oder des Jugendlichen zu beseitigen.
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Die Weitergabe
personenbezogener Daten (AuslG § 76) von jugendlichen Ausländer/innen durch
Sozial- bzw. Jugendbehörden an Ordnungs-, Ausländer- oder Polizeibehörden
muss unterbleiben.
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Wir fordern für alle
minderjährigen Flüchtlinge eine zeitnahe gesicherte Aufenthaltsgenehmigung.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen sind
nachrangig dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen unterzuordnen.
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Eine Unterbringung
jugendlicher Flüchtlinge in Abschiebehaftanstalten hat zu unterbleiben.
Die
Mitgliedsorganisationen der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW sind:
Paritätisches Jugendwerk NW, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.,
Evangelische Jugend Westfalen, Flüchtlingssozialdienste der Caritasverbände in
NRW, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V.,
Landesausschuß Kath. Jugendarbeit/Bund der Deutschen Kath. Jugend NW,
Landesjugendring NRW e.V., Ring deutscher Pfadfinder- und Pfadfinderinnenverbände
NRW e.V.