Jetzt spätestens junge Flüchtlinge zur Teilnahme an Ferienfreizeiten einladen!

Aufruf 2005

 

 

Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW – Lobby für Flüchtlingskinder

Im Jahre 1990 taten sich einige landesweit tätige Organisationen und Jugendverbände zur Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW zusammen. Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW ist Mitglied dieser Aktionsgemeinschaft. Gemeinsam sollten und sollen die Lebensbedingungen junger Flüchtlinge in unserem Land verbessert werden, denn junge Flüchtlinge haben unseren Schutz dringend nötig.

Mit mehreren Kampagnen unter dem Slogan „Komm, wir reißen Zäune ein!“ konnte viele Menschen mit den Anliegen der Aktionsgemeinschaft erreicht werden. So erhielten beispielsweise 1996 Kindergruppen, die– initiiert durch die Aktionsgemeinschaft – auf Flüchtlingskinder zugegangen waren, sich über deren Lebenssituation informiert hatten und sie mit in Ferienfreizeiten nahmen eine Sonderauszeichnung im Rahmen der WDR-Kinderrechtepreises. Wie sich diese Kinder das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität wünschen, zeigen die an diesem Tag von den Kindern beschlossenen Forderungen:

Wir sind 100 Kinder und wir kommen aus verschiedenen Ländern der Welt. Wir wollen miteinander auf dieser Welt zufrieden leben. Heute sind wir nach Köln gekommen, um laut zu sagen, wie wir uns das vorstellen.

·     Jeder soll eine richtige Wohnung und genug zu Essen haben. Es ist ungerecht, wenn die einen ganz viel haben und die anderen sich wenig teilen müssen.

·     Jeder soll seine Familie haben. Viele Ausländer werden von ihren Familien getrennt. Dadurch sind sie sehr einsam.

·     Jeder soll respektiert werde. Über Ausländer werden dumme und gemeine Witze gemacht. Sie werden ausgeschlossen. Wir wollen, daß wir gemeinsam leben und spielen können. Alle sind gleich, egal woher sie kommen, auch wenn sie andere Sitten haben.

·     Jeder soll in Frieden leben können. Viele Kinder kommen aus Ländern, wo Krieg ist. Sie werden verletzt oder getötet. Oder sie müssen fliehen und sind in einem fremden Land. Es darf nicht so viel Gewalt geben.

Da wo Kontakte aufgenommen wurden, sind Beziehung zwischen deutschen und ausländischen Kindern entstanden und Vor-Urteile wurden abgebaut. Ziel ist die Solidarität von Kindern untereinander. Dem pädagogischen Anliegen der Aktionsgemeinschaft sind auch alljährliche Aufrufe an Kinder- und Jugendgruppen, junge Flüchtlinge an Ferienfreizeiten zu beteiligen, zuzuordnen.

Vor allem setzt sich die Aktionsgemeinschaft aber politisch ein um die Lebensbedingungen junger Flüchtlinge zu verbessern. In der Vergangenheit gab es verschiedenste Anlässe angesichts politischer Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Flüchtlinge mit aller Nachdrücklichkeit auf die besonderen Schutzbedürfnisse hinzuweisen und auf deren Berücksichtung zu drängen.

So gelten die anlässlich des Weltkindertages 1999 aufgestellten Forderungen bis heute:

·      Zentral ist für uns die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir fordern die politisch Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland auf, den Vorbehalt zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes aufzuheben. Aus diesem Vorbehalt erklären sich erhebliche Einschränkungen und Restriktionen gegenüber minderjährigen Flüchtlingen in unserem Land, die durch die folgenden Forderungen benannt werden.

(Nach der Konvention sind alle Kinder, egal, wo sie sich befinden, gleich zu behandeln. Kind im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)

 ·      Wir fordern die Beachtung von Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern und deren Familien, die die Intimsphäre der Familie, die Gesundheit und das Wohl der Kinder schützen (z.B. durch getrennte Wohneinheiten).

 ·      Entsprechend der UN-Kinderkonvention (Art. 28) ist zu gewährleisten, dass jedes Flüchtlingskind eine Schule besucht und dort zusätzliche Unterstützungsangebote erhält. Der Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten sollte unabhängig von Aufenthaltstiteln gewährt und das Arbeitsverbot aufgehoben werden.

 ·      Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind die notwendigen jugendhilferechtlichen Leistungen entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zu gewähren. Dazu darf ihnen ein Vormund - auch ein Einzelvormund - nicht vorenthalten werden.

 ·      Wir fordern die Aufnahme und Erstunterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder in "Clearingstellen".

 ·      Die UN-Kinderkonvention (Art. 22) verbietet es, junge Asylbewerber aus der allgemeinen Jugendhilfe herauszunehmen. Die Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen entsprechend dem KJHG darf kein Ausweisungsgrund sein (AuslG § 46).

 ·      Ebenso verbietet sie (Art. 39), unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Erwachsenen unterzubringen. Für sie sollten spezielle Wohnangebote (Wohngruppen) erstellt werden.

 ·      Vor der Verteilung jugendlicher Asylbewerber sind sie anzuhören (UN-Kinderkonvention Art. 12); bei der Verteilung muss auf die Beziehung zwischen Vormund und minderjährigem Flüchtling Rücksicht genommen werden (Art. 18).

 ·      Junge Flüchtlinge brauchen die Auswirkung der Reform des Kindschaftsrechts im Ausländerrecht.

 ·      Die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrensrecht muss an die Volljährigkeitsgrenze des deutschen Rechts gekoppelt werden. Dazu bedarf es der Änderung von § 12, Abs. 1 AsylVfG und § 68, Abs. 1 AuslG.

 ·      Minderjährigen Flüchtlingen soll Rechtsbeistand und- vertretung für ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten gewährt werden.

 ·      Wir fordern die Aufhebung der Visumspflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und keine Anwendung der Drittstaaten- und Flughafenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 ·      Widersprüche, die sich aus dem KJHG, dem Ausländergesetz (AuslG) und dem Asylverfahrensgesetz ergeben, sind zum Wohl und im Interesse des Kindes oder des Jugendlichen zu beseitigen.

 ·      Die Weitergabe personenbezogener Daten (AuslG § 76) von jugendlichen Ausländer/innen durch Sozial- bzw. Jugendbehörden an Ordnungs-, Ausländer- oder Polizeibehörden muss unterbleiben.

 ·      Wir fordern für alle minderjährigen Flüchtlinge eine zeitnahe gesicherte Aufenthaltsgenehmigung. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen sind nachrangig dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen unterzuordnen.

 ·      Eine Unterbringung jugendlicher Flüchtlinge in Abschiebehaftanstalten hat zu unterbleiben.

Die Mitgliedsorganisationen der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW sind: Paritätisches Jugendwerk NW, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V., Evangelische Jugend Westfalen, Flüchtlingssozialdienste der Caritasverbände in NRW, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Landesausschuß Kath. Jugendarbeit/Bund der Deutschen Kath. Jugend NW, Landesjugendring NRW e.V., Ring deutscher Pfadfinder- und Pfadfinderinnenverbände NRW e.V.