Kinder in Gewaltbeziehungen

Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Form von sexualisierter Gewalt, psychischer und physischer Misshandlung und Vernachlässigung ist seit vielen Jahren ein Schwerpunktthema des DKSB. In den letzten Jahren sind zunehmend die Kinder und Jugendlichen ins fachliche Bewusstsein gerückt, die die elterliche Partnergewalt miterleben. Die Folgen dieser indirekten Gewalt für die Mädchen und Jungen sind denen eigener direkter Gewalterfahrungen vergleichbar. Das wissen wir mittlerweile aus entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen. Kinder und Jugendliche als Opfer elterlichen Gewaltgeschehens werden in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Zudem sind gewalttätige Männer in vielen Fällen nicht nur ihren Frauen, sondern auch ihren Kindern gegenüber gewalttätig.  

Wichtige neue gesetzliche Grundlagen sind in diesem Zusammenhang das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sowie das Kinderrechteverbesserungsgesetz (KindRVerbG). 

Zahlreiche Arbeitsbereiche des DKSB sind von der Thematik berührt wie beispielsweise spezialisierte Beratungsstellen bei Gewalt gegen Kinder oder das Angebot des betreuten Umgangs. Sie finden hier ein verbandliches Diskussionspapier zu „Kinder in Gewaltbeziehungen“ sowie einen Vortrag zum betreuten Umgang in Fällen häuslicher Gewalt.