30. April – Internationaler Tag für gewaltfreie
Erziehung
„Kinder haben ein Recht auf
gewaltfreie Erziehung“, so steht es seit Ende 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Eine aktuelle Studie von Prof. Bussmann zeigt, dass 1 Jahr nach in-Kraft-treten
des Gesetzes nur 24% der Kinder und Jugendlichen und 26% der Eltern das Gesetz
kannten. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe kennen nur zu etwa 2/3 das neue Gesetz. Dabei kommt gerade
ihnen eine wichtige Informations- und Vermittlungsrolle für Eltern und Mädchen
und Jungen über die Möglichkeiten einer gewaltfreien Erziehung zu.
Der Deutsche Kinderschutzbund
Landesverband NRW e.V. beteiligt sich am 30. April am Grundschultag NRW in
Köln. Er wird dort über das Recht auf gewaltfreie Erziehung informieren, für
die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werben und auf die bewährten
Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® hinweisen. Gewaltfreie Erziehung bedeutet
nicht nur das Unterlassen von körperlichen Strafen oder Misshandlungen, sondern
bezieht sich gerade auch auf seelische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Herabgesetzt,
ausgegrenzt, gedemütigt, ignoriert zu werden, Mobbing-Opfer zu sein oder zum
Sündenbock gestempelt zu werden sind Erfahrungen, die Mädchen und Jungen in
ihrem Alltag leider immer noch allzu häufig machen. Dabei sind diese Formen
seelischer Gewalt nicht so sichtbar, wie die Spuren, die körperliche
Züchtigungen hinterlassen. Doch die Beeinträchtigungen für die Entwicklung der
Kinder und Jugendlichen sind mindestens so schwerwiegend.
Gewaltfrei zu erziehen ist nicht nur eine Vorgabe für die Eltern, sondern richtet sich ebenso an alle diejenigen, die beruflich mit Mädchen und Jungen zu tun haben. Der Schule kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu. Neben grundlegenden Informationen sind jedoch auch Angebote notwendig, die aufzeigen, wie Kinder gewaltfrei erzogen werden können und wie dieses Kinderrecht gewährleistet sein kann. Das Land NRW steht hier in einer besonderen Verantwortung, denn in Artikel 6 der Verfassung heißt es „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.“
Schließlich müssen auch die Ursachen für
eine wachsende Gewaltbereitschaft gesehen und bekämpft werden. Wo in einer
aggressiven Konsumgesellschaft immer mehr Menschen durch Sozialabbau und
Arbeitslosigkeit in Armut abgedrängt werden und Kinder in einem auf Auslese und
Aussonderung angelegten Schulsystem zu Zukunfts-Verlierern werden, darf man
sich nicht wundern, wenn Gewaltreaktionen zunehmen.
Wuppertal,
29. April 2004
Rückfragen
richten Sie bitte an: Dieter Greese, 1. Vors. DKSB Landesverband NRW, Tel.:
0160/1516792