Pressemitteilung

 

30. April – Internationaler Tag für gewaltfreie Erziehung

 

 

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, so steht es seit Ende 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine aktuelle Studie von Prof. Bussmann zeigt, dass 1 Jahr nach in-Kraft-treten des Gesetzes nur 24% der Kinder und Jugendlichen und 26% der Eltern das Gesetz kannten. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen nur zu etwa 2/3 das neue Gesetz. Dabei kommt gerade ihnen eine wichtige Informations- und Vermittlungsrolle für Eltern und Mädchen und Jungen über die Möglichkeiten einer gewaltfreien Erziehung zu.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. beteiligt sich am 30. April am Grundschultag NRW in Köln. Er wird dort über das Recht auf gewaltfreie Erziehung informieren, für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werben und auf die bewährten Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® hinweisen. Gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht nur das Unterlassen von körperlichen Strafen oder Misshandlungen, sondern bezieht sich gerade auch auf seelische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Herabgesetzt, ausgegrenzt, gedemütigt, ignoriert zu werden, Mobbing-Opfer zu sein oder zum Sündenbock gestempelt zu werden sind Erfahrungen, die Mädchen und Jungen in ihrem Alltag leider immer noch allzu häufig machen. Dabei sind diese Formen seelischer Gewalt nicht so sichtbar, wie die Spuren, die körperliche Züchtigungen hinterlassen. Doch die Beeinträchtigungen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind mindestens so schwerwiegend.

 

Gewaltfrei zu erziehen ist nicht nur eine Vorgabe für die Eltern, sondern richtet sich ebenso an alle diejenigen, die beruflich mit Mädchen und Jungen zu tun haben. Der Schule kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu. Neben grundlegenden Informationen sind jedoch auch Angebote notwendig, die aufzeigen, wie Kinder gewaltfrei erzogen werden können und wie dieses Kinderrecht gewährleistet sein kann. Das Land NRW steht hier in einer besonderen Verantwortung, denn in Artikel 6 der Verfassung heißt es „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.“

 

Schließlich müssen auch die Ursachen für eine wachsende Gewaltbereitschaft gesehen und bekämpft werden. Wo in einer aggressiven Konsumgesellschaft immer mehr Menschen durch Sozialabbau und Arbeitslosigkeit in Armut abgedrängt werden und Kinder in einem auf Auslese und Aussonderung angelegten Schulsystem zu Zukunfts-Verlierern werden, darf man sich nicht wundern, wenn Gewaltreaktionen zunehmen.

 

 

 

Wuppertal, 29. April 2004

 

 

Rückfragen richten Sie bitte an: Dieter Greese, 1. Vors. DKSB Landesverband NRW, Tel.: 0160/1516792