Pressemitteilung
Datum:
12.05.2005
Ansprechpartner:
Geschäftsführer
Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband NRW
Tel.: 0202- 75 44 65 oder 75 52 17
In der letzten Zeit häufen sich die Meldungen über
Kindesaussetzungen mit Todesfolge.
Der jüngste Fall vom 11.05.2005 in Krefeld gibt dem
Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. Anlass darauf hinzuweisen, dass die
Aussetzung eines Kindes zu den schlimmsten Handlungen gehört, zu denen Eltern
fähig sind. Gleichwohl warnt der Kinderschutzbund vor einseitiger Verurteilung
dieser Mütter. „Da eine „unbefleckte Empfängnis ausgeschlossen wird muss auch
nach der Verantwortung des Vaters bzw. des Erzeugers gefragt werden“, so Dieter
Greese, 1. Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Nordrhein-Westfalen
e.V.
Der Deutsche Kinderschutzbund weist darauf hin, dass
wirtschaftliche und soziale Not, ausweglose Lebens- und Berufsperspektiven,
oder auch kulturelle bzw. religiöse Tabus Risikofaktoren sind, die zu
Kurzschlusshandlungen in Form von Kindesaussetzungen führen können. Auch die
vielfach vorhandenen „Babyklappen“ sind offenbar nicht in der Lage, dies zu
verhindern.
„Wir brauchen eine breit angelegte Aufklärungskampagne
über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter. Schon
in der Schule muss eine solche Aufklärungsarbeit beginnen.
Der Kinderschutzbund unterstützt Mütter und Väter mit
konkreten und praktischen Angeboten. Diskret und anonym hilft er beispielsweise
bei der Suche nach Pflege- oder Adoptiveltern, bei der Suche nach
Entlastungsmöglichkeiten im Alltag oder auch bei der Klärung einer gemeinsamen
Verantwortung von Mutter und ggf. Vater.
Der Deutsche Kinderschutzbund unterhält in vielen
Städten und Gemeinden Einrichtungen für Eltern und Kindern in besonderen Notlagen
(Kinderschutzzentrum, Kindernotaufnahme, Beratungsstelle etc.)
Wir appellieren deshalb an alle Mütter und Väter, die
in einem Zusammenleben mit ihren Kindern keine Zukunft sehen, sich an den
Kinderschutzbund, an das Elterntelefon 0800-1110550 oder auch an das Jugendamt
und andere soziale Einrichtungen zu wenden.
Wuppertal, 12.05.2005