„Bei
allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder
privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein
Gesichtspunkt,
der
vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Artikel
3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes – UN-Kinderkonvention vom 20.
November 1989,
am
5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten.
Diesem
Grundanliegen will das Aktionsbündnis
„Zukunft für Kinder“, dem derzeit 18 landesweit tätige Organisationen der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe angehören [1]
in Nordrhein-Westfalen die notwendige Geltung verschaffen.
Dieser
Ausgangspunkt erhielt, ungeachtet der beachtenswerten Leistungen aller an der
Finanzierung und Gestaltung von Tageseinrichtungen Beteiligten, im Rahmen der
Novellierung der landesgesetzlichen Regelungen bisher nicht die erforderliche
Bedeutung, zumal mit der Bezeichnung notwendige „Konsolidierung der
Betriebskosten“ Leistungskürzungen erfolgt, statt notwendige Verbesserungen in
der qualitativen Ausstattung des Förderungsangebotes vorgesehen sind. [2]
In
der öffentlichen Veranstaltung am 15.3.2000 im Jugendzentrum Papestraße in
Essen wurde von Mitarbeiterinnen, Eltern und Fachkräften aus Praxis,
Fachberatung, Wissenschaft, Erziehungsberatung und Bildungsträgern auf die Lebenswirklichkeit von Kindern und
ihren Familien sowie die unzulänglichen Bedingungen für Mitarbeiterinnen in den
Einrichtungen anhand konkreter Beispiele hingewiesen.
Im
Rahmen der Diskussion wurden die nachfolgend genannten Anforderungen an eine zukünftige
Förderungs-Politik für Kinder mit ihren Familien in Nordrhein-Westfalen
benannt. Das Aktionsbündnis greift diese Anregungen auf und verbindet die
Erwartung an die Landespolitik, diese Aspekte im Rahmen der Weiterentwicklung
der Landesregelungen zu berücksichtigen.
¨ Jungen und Mädchen brauchen Menschen, um sich entwickeln zu können, zu eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, um Verantwortung für sich und andere
übernehmen zu können.
Kinder brauchen verlässliche Beziehungen zu verschiedenen Menschen.
Kinder haben den Anspruch darauf, geliebt zu werden.
Diese Qualität wird nur durch Menschen vermittelt, die für das einzelne Kind
ausreichend Zeit haben. Es ist daher nicht ausreichend, dass „irgendein“
Angebot zur Verfügung steht. Es muss dem Wohl des Kindes entsprechen und von
den Interessen des Kindes und seinem Erleben ausgehen. Alle pauschalen
Regelungen werden diesem Anspruch nicht gerecht.
In diesem Zusammenhang ergeben sich
folgende Einzelaspekte:
Senkung der Gruppenstärke in Tageseinrichtungen für
Kinder –
Verbesserung der personellen Besetzung – ausreichende Verfügungszeiten –
Ausrichtung der Angebote für Kinder
auf die tatsächliche Lebenslage –
Ausweitung der Angebote für Kinder
aller Altersgruppen und Einbeziehung von anderen Einrichtungen und Diensten in
die Landesförderung –
Unterstützung der Tageseinrichtungen zum Ausbau als Häuser für Kinder und Familien im
Sozialraum und zur Prophylaxe beim
Bedarf für erzieherischen Hilfen –
Umkehr der Finanzierung von der
Angebots- zur Bedarfsorientierung.
¨ Mütter und Väter brauchen zur Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung die Unterstützung
durch Einrichtungen und Dienste, die für ihre Kinder die erforderlichen
ergänzenden sozialen Bezüge sichern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
unterstützen und das Lebensgefühl stärken. Dazu bedarf es aus der Sicht der
Familie vernetzter Angebote.
Mütter und Väter brauchen verlässliche und qualitativ angemessene Angebote für
alle Kinder.
Familien brauchen vernetzte Angebote, um Familie unter den erschwerten
Bedingungen besser und leichter „organisieren“ zu können.
In diesem Zusammenhang ergeben sich
folgende Einzelaspekte:
Ausreichende Plätze für Kinder unter 3
Jahren und für alle schulpflichtigen Kinder –
Nutzungsmöglichkeit von Plätzen für schulpflichtig gewordene Kinder in den bisher besuchten Kindergärten
–
Aufnahme von Geschwisterkindern –
Angebote auf Zeit –
Mitentscheidung bei der Festlegung
von Angebotsformen –
ernsthafte Berücksichtigung der
Anforderungen aus dem Berufsleben –
Sicherstellung der Förderung ihrer
Kinder auch an Wochenenden und während der Ferienzeit – keine zusätzliche finanzielle Belastung, die das Armutsrisiko der Familien erhöht oder die
Nutzung von Angeboten durch die Kinder in Frage stellt –
Erziehungspartnerschaft zwischen
Eltern und pädagogischen Mitarbeiterinnen.
¨ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen verbesserte Rahmenbedingungen, um den
Anforderungen der Kinder und dem Bedarf der Zusammenarbeit mit Eltern und allen
anderen Beteiligten im Arbeitszusammenhang gerecht zu werden.
Mitarbeiterinnen brauchen Freiräume, um sich den vielfachen Anforderungen im
Arbeitsfeld widmen zu können, zumal sie die Bedarfslage aus der erfahrenen
Praxis selber kennen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich
folgende Einzelaspekte:
Die personelle
Besetzung muss den gestiegenen
Anforderungen angepasst werden –
heilpädagogische Förderbedarfe der Kinder müssen abgedeckt werden -
Pauschalierungen zur personellen
Besetzung sind nicht geeignet, dem individuellen Bedarf gerecht zu werden –
Verfügungszeiten für eine
ausreichende Vor- und Nacharbeit sowie Kooperationen
zur Weiterentwicklung und Vernetzung des Angebotes im Sozialraum müssen wieder
gesichert werden –
die Anpassung der erforderlichen Fähigkeiten muss durch eine Anpassung der Ausbildung an das
europäische Niveau und eine Absicherung von Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
gesichert werden.
Neben diesen Anforderungen gelten für das Aktionsbündnis
die nachfolgenden Prüfkriterien für eine kinder- und familiengerechte Förderung
in NRW:
1. Besteht eine Landeskonferenz
für Kinder und Familien,
in der eine gleichberechtigte Mitwirkung auch der Erziehungsberechtigten und
der Mitarbeiterinnen tatsächlich gegeben ist?
2. Orientiert sich die Weiterentwicklung – am Wohl und den Interessen der Kinder?
3. Findet ein bedarfsgerechter
Ausbau der Angebote für alle Altersgruppen und mit allen Angebotsformen
statt?
4. Ist die Mitentscheidung
der Eltern mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert?
5. Wird die Personalausstattung
bedarfsgerecht verbessert und wieder ausreichende Verfügungszeiten
sichergestellt?
6. Findet eine Qualitätsentwicklung
statt, die auch die Auswirkungen der politischen Entscheidungen in der Praxis
tatsächlich überprüft und nicht schönredet?
7. Orientiert sich die Weiterentwicklung der
Landesregelung an dem Ziel eines
„Hauses für Kinder und ihre Familien und nicht an Einsparungszielen, die auch
dazu dienen sollen, die Zuschüsse für Träger zu erhöhen?
Unsere Erwartungen an die Landes- und Kommunalpolitik:
Ø
Von den politischen
Parteien, dem Landtag, dem Landtagsausschuss
für Kinder, Jugend und Familie wird erwartet, dass die Förderpolitik des Landes
für Kinder und ihre Familien unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien
kinder- und familienpolitisch qualifiziert wird.
Es müssen für diese Aufgaben nicht weniger, sondern mehr Landesmittel zur Verfügung
gestellt werden.
Ø
Von den Räten
und Jugendhilfeausschüssen erwarten
wir, dass die kommunale Förderung von Kindern und Familien aufgrund der
genannten Kriterien überprüft und ergänzt wird. Wir erwarten auch, dass für die
Erfüllung dieser Aufgaben mehr kommunale Mittel bereitgestellt werden.
Kontaktanschriften:
PEV - Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V.,
Hohenstaufenallee 1, 45888 Gelsenkirchen,
Telefon: 0209/204558
DSKB - Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW,
Domagkweg 20, 42109 Wuppertal,
Telefon: 0202/754465
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.,
Region NRW, Gerberstr. 12, 58456 Witten,
Telefon: 02302/72001
Quellenangaben:
[1] Dem Aktionsbündnis gehören derzeit folgende
Organisationen an:
Deutscher Familiendienst dfd, Landesverband NRW
Deutscher Familienverband DFV, Landesverband NRW
Deutscher Kinderschutzbund, DKSB, Landesverband NRW e.V.
Eltern helfen Eltern e.V., Münster
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen EAF, Rheinland
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, EAF, Westfalen-Lippe
Familienbund der Deutschen Katholiken, FDK, Landesverband NRW e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband NRW
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V., Region NRW
Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe, KEKS e.V.
Landeselternrat für Kindertageseinrichtungen NRW e.V.
Landesgruppen Nordrhein und Westfalen der evangelischen ErzieherInnen
Landesverband der ErzieherInnen im ZKD
Landesverband der Mütterzentren - Mütterbüro NRW
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V.
Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV, Landesverband NRW
[2] Im 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung, 12/1999, wird darauf hingewiesen, daß das Einsparvolumen im Umfang von 440 Mio. DM im Ergebnis zu Entlastungen der Träger in Höhe von 320 Mio. DM führen soll, vergleiche Seiten 65 ff. des Berichtes.