Aktionsbündnis „Zukunft für Kinder“

 

 

 

Essener Erklärung – vom 15.3.2000

 

 

 

 

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt,

der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

 

 

 

Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes – UN-Kinderkonvention vom 20. November 1989,

am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten.

 

 

Diesem Grundanliegen will das Aktionsbündnis „Zukunft für Kinder“, dem derzeit 18 landesweit tätige Organisationen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe angehören [1] in Nordrhein-Westfalen die notwendige Geltung verschaffen.

 

Dieser Ausgangspunkt erhielt, ungeachtet der beachtenswerten Leistungen aller an der Finanzierung und Gestaltung von Tageseinrichtungen Beteiligten, im Rahmen der Novellierung der landesgesetzlichen Regelungen bisher nicht die erforderliche Bedeutung, zumal mit der Bezeichnung notwendige „Konsolidierung der Betriebskosten“ Leistungskürzungen erfolgt, statt notwendige Verbesserungen in der qualitativen Ausstattung des Förderungsangebotes vorgesehen sind. [2]

 

 

In der öffentlichen Veranstaltung am 15.3.2000 im Jugendzentrum Papestraße in Essen wurde von Mitarbeiterinnen, Eltern und Fachkräften aus Praxis, Fachberatung, Wissenschaft, Erziehungsberatung und Bildungsträgern auf die Lebenswirklichkeit von Kindern und ihren Familien sowie die unzulänglichen Bedingungen für Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen anhand konkreter Beispiele hingewiesen.

 

 

Im Rahmen der Diskussion wurden die nachfolgend genannten Anforderungen an eine zukünftige Förderungs-Politik für Kinder mit ihren Familien in Nordrhein-Westfalen benannt. Das Aktionsbündnis greift diese Anregungen auf und verbindet die Erwartung an die Landespolitik, diese Aspekte im Rahmen der Weiterentwicklung der Landesregelungen zu berücksichtigen.

 

 

¨      Jungen und Mädchen brauchen Menschen, um sich entwickeln zu können, zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, um Verantwortung für sich und andere übernehmen zu können.
Kinder brauchen verlässliche Beziehungen zu verschiedenen Menschen.
Kinder haben den Anspruch darauf, geliebt zu werden.
Diese Qualität wird nur durch Menschen vermittelt, die für das einzelne Kind ausreichend Zeit haben. Es ist daher nicht ausreichend, dass „irgendein“ Angebot zur Verfügung steht. Es muss dem Wohl des Kindes entsprechen und von den Interessen des Kindes und seinem Erleben ausgehen. Alle pauschalen Regelungen werden diesem Anspruch nicht gerecht.


In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Einzelaspekte:
Senkung der Gruppenstärke in Tageseinrichtungen für Kinder –
Verbesserung der personellen Besetzung – ausreichende Verfügungszeiten –
Ausrichtung der Angebote für Kinder auf die tatsächliche Lebenslage
Ausweitung der Angebote für Kinder aller Altersgruppen und Einbeziehung von anderen Einrichtungen und Diensten in die Landesförderung –
Unterstützung der Tageseinrichtungen zum Ausbau als Häuser für Kinder und Familien im Sozialraum und zur Prophylaxe beim Bedarf für erzieherischen Hilfen –
Umkehr der Finanzierung von der Angebots- zur Bedarfsorientierung.



¨      Mütter und Väter brauchen zur Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung die Unterstützung durch Einrichtungen und Dienste, die für ihre Kinder die erforderlichen ergänzenden sozialen Bezüge sichern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und das Lebensgefühl stärken. Dazu bedarf es aus der Sicht der Familie vernetzter Angebote.
Mütter und Väter brauchen verlässliche und qualitativ angemessene Angebote für alle Kinder.
Familien brauchen vernetzte Angebote, um Familie unter den erschwerten Bedingungen besser und leichter „organisieren“ zu können.


In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Einzelaspekte:
Ausreichende Plätze für Kinder unter 3 Jahren und für alle schulpflichtigen Kinder –
Nutzungsmöglichkeit von Plätzen für schulpflichtig gewordene Kinder in den bisher besuchten Kindergärten –
Aufnahme von Geschwisterkindern
Angebote auf Zeit
Mitentscheidung bei der Festlegung von Angebotsformen –
ernsthafte Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Berufsleben
Sicherstellung der Förderung ihrer Kinder auch an Wochenenden und während der Ferienzeit – keine zusätzliche finanzielle Belastung, die das Armutsrisiko der Familien erhöht oder die Nutzung von Angeboten durch die Kinder in Frage stellt –
Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischen Mitarbeiterinnen.




¨      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen verbesserte Rahmenbedingungen, um den Anforderungen der Kinder und dem Bedarf der Zusammenarbeit mit Eltern und allen anderen Beteiligten im Arbeitszusammenhang gerecht zu werden.
Mitarbeiterinnen brauchen Freiräume, um sich den vielfachen Anforderungen im Arbeitsfeld widmen zu können, zumal sie die Bedarfslage aus der erfahrenen Praxis selber kennen.


In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Einzelaspekte:
Die personelle Besetzung muss den gestiegenen Anforderungen angepasst werden –
heilpädagogische Förderbedarfe der Kinder müssen abgedeckt werden -
Pauschalierungen zur personellen Besetzung sind nicht geeignet, dem individuellen Bedarf gerecht zu werden –
Verfügungszeiten für eine ausreichende Vor- und Nacharbeit sowie Kooperationen zur Weiterentwicklung und Vernetzung des Angebotes im Sozialraum müssen wieder gesichert werden –
die Anpassung der erforderlichen Fähigkeiten muss durch eine Anpassung der Ausbildung an das europäische Niveau und eine Absicherung von Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten gesichert werden.

 

 

 

 

Neben diesen Anforderungen gelten für das Aktionsbündnis die nachfolgenden Prüfkriterien für eine kinder- und familiengerechte Förderung in NRW:

 

 

1.      Besteht eine Landeskonferenz für Kinder und Familien,
in der eine gleichberechtigte Mitwirkung auch der Erziehungsberechtigten und der Mitarbeiterinnen tatsächlich gegeben ist?

 

2.      Orientiert sich die Weiterentwicklung – am Wohl und den Interessen der Kinder?

 

3.      Findet ein bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für alle Altersgruppen und mit allen Angebotsformen statt?

 

4.      Ist die Mitentscheidung der Eltern mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert?

 

5.      Wird die Personalausstattung bedarfsgerecht verbessert und wieder ausreichende Verfügungszeiten sichergestellt?

 

6.      Findet eine Qualitätsentwicklung statt, die auch die Auswirkungen der politischen Entscheidungen in der Praxis tatsächlich überprüft und nicht schönredet?

 

7.      Orientiert sich die Weiterentwicklung der Landesregelung an dem Ziel eines „Hauses für Kinder und ihre Familien und nicht an Einsparungszielen, die auch dazu dienen sollen, die Zuschüsse für Träger zu erhöhen?

 

 

 

 

Unsere Erwartungen an die Landes- und Kommunalpolitik:

 

Ø     Von den politischen Parteien, dem Landtag, dem Landtagsausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird erwartet, dass die Förderpolitik des Landes für Kinder und ihre Familien unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien kinder- und familienpolitisch qualifiziert wird.
Es müssen für diese Aufgaben nicht weniger, sondern mehr Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Ø     Von den Räten und Jugendhilfeausschüssen erwarten wir, dass die kommunale Förderung von Kindern und Familien aufgrund der genannten Kriterien überprüft und ergänzt wird. Wir erwarten auch, dass für die Erfüllung dieser Aufgaben mehr kommunale Mittel bereitgestellt werden.

 

 

 

Kontaktanschriften:

PEV - Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V., Hohenstaufenallee 1, 45888 Gelsenkirchen,

Telefon: 0209/204558

DSKB - Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW, Domagkweg 20, 42109 Wuppertal,

Telefon: 0202/754465

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V., Region NRW, Gerberstr. 12, 58456 Witten,

Telefon: 02302/72001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellenangaben:



[1]         Dem Aktionsbündnis gehören derzeit folgende Organisationen an:
Deutscher Familiendienst dfd, Landesverband NRW
Deutscher Familienverband DFV, Landesverband NRW
Deutscher Kinderschutzbund, DKSB, Landesverband NRW e.V.
Eltern helfen Eltern e.V., Münster
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen EAF, Rheinland
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, EAF, Westfalen-Lippe
Familienbund der Deutschen Katholiken, FDK, Landesverband NRW e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband NRW
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V., Region NRW
Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe, KEKS e.V.
Landeselternrat für Kindertageseinrichtungen NRW e.V.
Landesgruppen Nordrhein und Westfalen der evangelischen ErzieherInnen
Landesverband der ErzieherInnen im ZKD

Landesverband der Mütterzentren - Mütterbüro NRW
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V.
Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV, Landesverband NRW

 

[2]              Im 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung, 12/1999, wird darauf hingewiesen, daß das Einsparvolumen im Umfang von 440 Mio. DM im Ergebnis zu Entlastungen der Träger in Höhe von 320 Mio. DM führen soll, vergleiche Seiten 65 ff. des Berichtes.