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Neuen Gesetzesrahmen nutzen:
Der Deutsche Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen hat an Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen) appelliert, das seit gestern geltende Zeugenschutzgesetz konsequent anzuwenden. Der beabsichtigte Schutz von Kindern und Jugendlichen in Strafprozessen könne nur dann erreicht werden, wenn Video-Vernehmungen oder der Einsatz von Opferanwälten tatsächlich zur Regel würden, sagte Friedhelm Güthoff vom Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. dem WDR.
Wuppertal, 1.12.1998