Landesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang

Begleitender Umgang

Wer sieht das Kind wann?
Wenn ihre Eltern sich trennen, ist das für Kinder immer eine schwierige Zeit. Oft klappt das trotz aller Trauer und Wut gut. Fachleute schätzen aber, fünf bis zehn Prozent aller Mütter und Väter sind so zerstritten, dass sie nicht mehr miteinander reden können. Dann braucht die Familie Hilfe, denn die Kinder wollen meist den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten. Um zu vermitteln, ordnet das Familiengericht in diesen Fällen „begleiteten Umgang“ an.

Verschnaufpause beim Kinderschutzbund
Das Kind trifft sich dann regelmäßig mit dem umgangsberechtigten Elternteil – in der Regel ist das der Vater – auf neutralem Boden, zum Beispiel in den Räumen des Deutschen Kinderschutzbundes. Dabei sind die beiden nicht allein, sondern werden von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des DKSB begleitet. Er oder sie greift ein, wenn vorher vereinbarte Regeln verletzt werden, etwa wenn es zu Gewaltausbrüchen kommt oder wenn schlecht über den abwesenden Elternteil geredet wird. Ziel des begleiteten Umgangs ist es, dass die Eltern eine eigenständige einvernehmliche Umgangsregelung für sich und das Kind entwickeln.

Reflexion in der Landesarbeitsgemeinschaft
Rund 40 Orts- und Kreisverbände des Deutschen Kinderschutzbundes in Nordrhein-Westfalen bieten den begleiteten Umgang an. Der DKSB Landesverband NRW e.V. unterstützt ihre Arbeit intensiv und bietet in der Landesarbeitsgemeinschaft „Begleiteter Umgang“ die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch an. Die Mitglieder diskutieren außerdem neue Anforderungen an die Begleitung hoch strittiger Elternschaften und formulieren Standards, um die Interessen der Kinder zu sichern.

Hier können Sie sich einen Flyer zum Begleiteten Umgang herunterladen.