Bundestagswahl: Wir fragen – Politiker antworten

Vor der Bundestagswahl am 23. Februar haben wir den Spitzenkandidaten von CDU, SPD, Grünen, FDP und Die Linke aus NRW die folgenden Fragen persönlich gestellt. Die Antworten, die bei uns eingegangen sind, finden Sie weiter unten auf der Webseite.

1. Kindergrundsicherung: Durch die Kindergrundsicherung und weitere Maßnahmen sollte Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern Teilnahme ermöglicht werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung zielt darauf ab, bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie den Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechneten und ausgezahlten Förderleistung zu bündeln. Dieses sollte ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr soziokulturelles Existenzminimum sichern. Werden Sie sich für eine in dem o.g. Sinne Kindergrundsicherung einsetzen?

2. Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Die Koalition plante, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern, um ihre Stellung und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Werden Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz stark machen und das Vorhaben auch aktiv befördern?

3. Absenkung des Wahlalters: Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre zu senken, um die politische Teilhabe junger Menschen zu fördern. Werden Sie das unterstützen?

4. Integration und Inklusion: Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Grundrechte von Kindern haben einen universellen und diskriminierungsfreien Geltungsbereich, der sich auch in der nationalen Gesetzgebung widerspiegeln muss. Werden Sie darauf hinwirken, die universellen Kinderrechte auch für geflüchtet Kinder und Jugendlich zu beachten und einzulösen, zum Beispiel durch Zugang zu Bildung und Beachtung des Kindswohls bei der Unterbringung? Wie stehen Sie zu den aktuellen Bestrebungen, Kinderrechte für Kinder und Jugendliche mit einer Flucht- und Migrationsgeschichte gruppenbezogen auszusetzen (z .B. durch das Aussetzen des Familiennachzugs oder Separieren bzw. freiheitsentziehende Unterbringungsformen)?

5. Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung: Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu stärken und zu fördern. Der damit einhergehende Dialogprozess läuft bis 2025 und soll als Empfehlung für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung entwickeln, die als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verfügung gestellt werden. Werden Sie der Empfehlung folgen?

6. Investitionsprogramm für Familien- und Jugendbildungsstätten: Zur Verbesserung der Infrastruktur sollten Familien- und Jugendbildungsstätten durch ein Investitionsprogramm unterstützt werden. Wie stehen Sie dazu?

7. Ganztagsbetreuung und -bildung: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung soll vorangetrieben werden, wobei ein besonderer Fokus auf Qualität und Chancengleichheit gelegt wird, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Welche Unterstützung durch den Bund können wir von Ihnen dazu erwarten?

8. Stärkung der Jugendverbände: Die Bedeutung von Jugendverbänden als Interessenvertretung und wichtige Säule der demokratischen Zivilgesellschaft wird anerkannt, und ihre Arbeit soll gestärkt werden. Wie wollen Sie diese Arbeit stärken?

Die Antworten

a) von Rolf Mützenich (SPD)

zu 1: Werden Sie sich für eine Kindergrundsicherung ohne bürokratische Hürden einsetzen?
Ja. Die soziale Teilhabe für Kinder soll gesichert werden. Wir setzen auf armutsfeste und unbürokratische Geldleistungen. Zudem soll eine zentrale Ansprechstelle die Zugänglichkeit verbessern und (digitale) Beantragungen erleichtern. Wo möglich, sollen Leistungen automatisch beantragt und ausgezahlt werden.

zu 2: Werden Sie sich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark machen?
Ja. Wir sprechen uns klar für starke Kinderrechte im Grundgesetz aus, um Schutz, Beteiligung und Förderung sicherzustellen.

zu 3: Werden Sie die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen unterstützen?
Ja. Wir befürworten die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, um jungen Menschen politische Teilhabe zu ermöglichen.

zu 4: Welche Maßnahmen sind notwendig, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen und werden sie Initiativen zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen künftig unterstützen?
Für die Bildung und soziale Teilhabe aller Kinder legen wir Wert auf den Ausbau der frühen Hilfen und der gezielten Förderung in Kitas in benachteiligten Lagen. Ferner planen wir die Einführung eines Startchancenprogramms für Schulen und wollen dies schrittweise ausbauen. Es soll außerdem sichergestellt werden, dass Kinder in allen Schulen und Kitas Zugang zu einem gesunden und kostenlosen Mittagessen haben. Ebenso planen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität für Kinder und Jugendliche.
Damit eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund gewährleistet werden kann, planen wir den Ausbau und eine bessere Finanzierung von Integrationskursen. Ein Partizipationsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe in Bildung, Arbeit und politischer Mitbestimmung sicherstellen. Die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die dauerhafte Verankerung der Anti-Rassismus-Beauftragten sollen besseren Schutz vor Diskriminierung bieten.
Kinder und Jugendliche sollen unabhängig von ihrer Herkunft oder Beeinträchtigung gleichberechtigt an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können. Hierfür planen wir die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie eine stärkere inklusive Ausrichtung des Bildungssystems. Die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am allgemeinen Arbeitsmarkt soll durch eine verbesserte Förderung erleichtert werden. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der Werk-stätten für Menschen mit Behinderung, um die Einkommenssituation der Beschäftigten zu verbessern.
Zusätzlich fördern wir die Deutsche Gebärdensprache durch ein Bundeskompetenzzentrum, um die Barrieren für gehörlose und hörgeschädigte Menschen weiter abzubauen. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu stärken, setzen wir auf strengere gesetzliche Regelungen für Gewaltschutzkonzepte.
Zusammenfassend sprechen wir uns für starke Kinderrechte, Inklusion und eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe aus. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, gleiche Chancen und ein sicheres Umfeld zu bieten.

zu 4: Wie stehen Sie zu den aktuellen Bestrebungen, Kinderrechte auszusetzen?
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf starke Kinderrechte, die auch im Grundgesetz verankert werden sollen. Das Grundgesetz gilt – mit wenigen Ausnahmen – für alle Personen, die in Deutschland leben. Wir sprechen uns für den Schutz, die Beteiligung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen aus, unabhängig von deren Herkunft.
Von der Union vorgeschlagene Maßnahmen, wie die dauerhafte Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, stehen im Widerspruch zu europäischem und internationalem Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont das Recht von Kindern auf ihre Eltern. Wir sprechen uns daher deutlich gegen eine Abschaffung des Familiennachzugs aus. Neben rechtlichen und moralischen Bedenken gegen die Aussetzung betrachten wir die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzbedürftige als entscheidend für eine erfolgreiche Integration.

zu 5. Werden Sie der Empfehlung des Nationalen Aktionsplans zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgen, die als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verfügung gestellt wird?
Sobald die erwähnten Empfehlungen vorliegen werden wir diese eingehend prüfen und so weit wie möglich umsetzen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf echte Mitbestimmung! Auf allen Ebenen sollen Jugendliche aktiv in politische Prozesse einbezogen werden, und ihre Beteiligung in Jugendhilfeausschüssen wollen wir gesetzlich verankern. Gerade in Schulen muss Demokratiebildung in allen Bereichen gelebt werden – indem Kinder und Jugendliche alles, was die Schulgemeinschaft, ihre Lernprozesse und Lerninhalte betreffen, aktiv mitgestalten können.
Beteiligung bedeutet aktive Mitsprache, Mitbestimmung und Mitwirkung an Entscheidungen und ihrer Umsetzung, die junge Menschen in ihrer Lebenswelt betreffen. Beteiligung zu ermöglichen und zu unterstützen sind Aufgabe der staatlichen Ebenen und erwachsener Begleitpersonen. Dabei sollen Kinder und Jugendliche als Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelt angesehen werden.

zu 6. Stehen Sie zur Unterstützung von Familien- und Jugendbildungsstätten für eine Verbesserung der Infrastruktur durch ein Investitionsprogramm?
Ja. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Kommunen, Ländern und Kommunen muss es gelingen, den Sanierungsbedarf von Jugendbildungsstätten und anderen gemeinnützigen Freizeit- und Übernachtungsstätten in Deutschland zu decken. Es geht dabei um nicht weniger als die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit.

zu 7. Welche Unterstützung können wir für den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit Fokus auf Qualität und Chancengleichheit erwarten?
Wir bekennen uns zur Verlässlichkeit und Qualität in der Bildung. Der ab 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll zuverlässig umgesetzt werden.
Eine Fachkräfteoffensive für Kitas und Schulen wird angestrebt, um mehr Kita-Plätze, bessere Bildungsqualität und einen Ausbau der Betreuungszeiten sicher-zustellen. Dazu gehören unter anderem der Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher, die entlohnte Ausbildung, multiprofessionelle Teams und die verstärkte Ansprache von Quereinsteigenden.

zu 8. Wie wollen Sie die Arbeit von Jugendverbänden als wichtige Säule der demokratischen Zivilgesellschaft stärken?
Jugendverbände, Jugendparlamente und ähnliche Strukturen sollen weiter gefördert werden.
Wir wollen eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe erreichen. Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist seit 1950 das zentrale Instrument des Bundes zur Sicherung und Stärkung der freien Kinder- und Jugendhilfe und zur fachlichen Weiterentwicklung aller Handlungsfelder des SGB VIII bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung, internationaler Jugendaustausch etc.).
Eine nachhaltige bedarfsgerechte KJP-Förderung ist Voraussetzung, damit aktuelle jugendpolitische Programme und auch der internationale Jugendaustausch des Bundes umgesetzt werden können. Die Infrastrukturförderung von Verbänden und Institutionen auf Bundesebene im KJP ist über viele Jahre bis zum Jahr 2024 nicht mehr angehoben worden. Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 ist es gelungen, den Verbänden jeweils eine 5%ige Erhöhung, basierend auf der Bewilligungssumme von 2023, zu gewähren. Diese Verbesserungen gleichen aber die zum Teil erheblichen Kostensteigerungen durch Lohn- bzw. Tarifanpassungen, Energiekosten, Mieten etc. nur teilweise aus. Wir wollen den KJP in Zukunft dynamisieren.

b) Die Antworten von Sascha H. Wagner (Die Linke NRW)

 Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und den Fragenkatalog, den ich gerne wie folgt beantworten möchte: Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, wollen wir eine eigenständige Kindergrundsicherung einführen, von der alle Kinder und Jugendlichen profitieren.

Sie bündelt vier soziale Leistungen:
1. Kindergeld für alle Kinder in Höhe von 350 Euro monatlich (unabhängig vom Einkommen der Eltern). Das Kindergeld darf nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden.
2. Kinderzuschlag für Kinder, die in Armut leben (altersgestaffelt bis zu maximal 379 Euro monatlich).
3. Tatsächliche Unterkunftskosten (anteilig).
4. Einmalige und besondere Bedarfe (z.B. Klassenfahrten, Umzugskosten o.Ä.).

Neben der Kindergrundsicherung wollen wir Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Voraussetzungen für ihr Leben schaffen:

• Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf gute Entfaltung und soziale Teilhabe bekommen. Gleiches gilt für den Schutz vor Gewalt. Deshalb wollen wir ihre Rechte im Grundgesetz verankern.
• Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Sportvereine und andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen niedrigschwellig, barrierefrei, wohnortnah und gebührenfrei sein. Dafür braucht es eine Verbesserung der Finanzierungsgrundlage in den Kommunen und eine dauerhafte Kofinanzierung durch die Länder. Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes müssen dafür ebenfalls aufgestockt werden. Bereits im Vorschulalter sollten Kinder lernen, sexualisierte Übergriffe und Gewalt zu erkennen und Erwachsene zu informieren, wenn sie solche erlebt oder beobachtet haben. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich (nicht nur) durch die fortschreitende Klimakrise, durch Kriege und die Corona-Pandemie massiv gewandelt. Kinder und Jugendliche müssen eingebunden werden in Entscheidungen über ihre Zukunft.
• Wir wollen die politische Mitbestimmung von Jugendlichen stärken. Das Wahlalter soll auf 16 Jahre abgesenkt werden und in den Kommunen sollen Jugendbeiräte bzw. Jugendparlamente eingerichtet werden, mit Stimmrecht in allen sie betreffenden Belangen.
• Wir setzen uns zudem für eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir unterstützen die Forderung der Initiative „Politik gegen Aussonderung“ an den Deutschen Bundestag, eine Enquete-Kommission „Gesellschaftliche Inklusion“ einzusetzen, um demokratische Gesellschaftsstrukturen für alle Gesellschaftsmitglieder sicherzustellen und die Entwicklung eines friedensfähigen Gemeinwesens voranzutreiben. Für Die Linke ist Familie dort, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen – unabhängig von Trauschein, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Oft muss sie Lücken im System der sozialen Sicherheit ausgleichen. Wir wollen die gesamtgesellschaftliche Verantwortung stärken und allen Menschen ermöglichen, ein gutes Leben ohne Zukunftsangst zu führen, und materielle Nachteile ausgleichen. Die soziale Absicherung – besonders von Alleinerziehenden – muss sicher vor Armut schützen und Familie und Beruf müssen leichter zu vereinbaren sein.
• Eltern brauchen qualitativ gute und verlässliche Betreuungseinrichtungen, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. Es muss deshalb massiv in den Ausbau der öffentlichen und gebührenfreien Kinderganztagsbetreuung für alle Altersgruppen investiert werden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss umgesetzt werden, dazu gehört die Schaffung von ausreichend Kitaplätzen.
• Um eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Elternteilen zu fördern, wollen wir für den zweiten Elternteil 28 Tage Elternschutz (ab Geburt des Kindes) einführen.
• Den Mindestbetrag beim Elterngeld wollen wir auf 420 Euro anheben. Mindest- und Höchstbetrag sollen an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindexes gekoppelt werden. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll das Mindest-Elterngeld nicht auf Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet werden.
• Das Ehegattensplitting wollen wir durch eine Individualbesteuerung ersetzen, wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll. 
• Berufstätige Alleinerziehende wollen wir durch die konsequente Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz entlasten. Außerdem fordern wir eine Steuergutschrift, die mindestens der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 2.028 Euro im Jahr entspricht und die regelmäßig erhöht wird.
• Den Unterhaltsvorschuss machen wir gerechter, indem u.a. das Kindergeld nicht mehr voll angerechnet und das Bezugsalter bis zum 25. Lebensjahr ausgeweitet wird. Im Sorge- und Umgangsrecht wollen wir den Gewaltschutz verankern. Die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle muss im Familienrecht und in der Beratung deutlich werden.
• Wir wollen den Investitionsstau endlich beenden, dafür benötigen wir eine Vermögensteuer, die in die Länderhaushalte fließt. Bis dahin fordern wir vom Bund ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Sanierung, Modernisierung und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, um die desolaten Zustände dort schnell zu beheben. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung muss vollständig aufgehoben und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankert werden. Privatisierungen müssen für den Bildungssektor ausgeschlossen werden.
• Wir wollen ein Bildungsrahmengesetz, damit in allen Bundesländern die gleichen sozialen und personellen Mindeststandards und Rechtsansprüche gelten.
• Bildungseinrichtungen, insbesondere Kitas und Schulen, müssen vor Hitzewellen besser geschützt werden. Dafür müssen Investitionsmittel bereitgestellt werden.
• Wir wollen, dass Schulbücher, digitale Geräte und Infrastruktur sowie andere Lernmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern außerdem eine kostenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen sowie eine kostenfreie Beförderung von Schüler*innen, damit gute Bildung nicht vom Geldbeutel abhängt.
• Lernen soll in der Schule stattfinden. Über Hausaufgaben wird soziale Ungleichheit in ungleichen Schulerfolg übersetzt, deshalb wollen wir sie abschaffen. Das Einüben und Festigen von Gelerntem sowie die Bearbeitung von Übungsaufgaben erfolgen in der Schule. Das stark gegliederte deutsche Schulsystem befördert weiterhin soziale Ungleichheit. Wir setzen dagegen auf eine Schule für alle. Sie ist ganztägig organisiert und bietet alle Schulabschlüsse an. Unser Ziel: eine inklusive Schule, in der alle Kinder unabhängig von Herkunft, Förderbedarf oder sozialen Umständen gemeinsam lernen und wachsen können.
• Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung muss umgesetzt werden. Alle Schüler*innen müssen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Ganztagsangebot am besten an einer Gemeinschaftsschule haben.
• Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei sein und sollten über ausreichend Fachkräfte und eine für alle Kinder passende Ausstattung verfügen. Kommunen müssen in der Lage sein, die notwendige soziale Infrastruktur vorzuhalten. Hierfür brauchen wir eine Infrastrukturgarantie: Bus, Bäcker, eine Möglichkeit zum Geldabheben, Arztpraxen und Begegnungsorte müssen in jedem Ort vorhanden sein.  Schwimmbäder und Sportstätten, Jugendzentren, Wohnungslosenhilfe und Schulpsycholog*innen sind unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu müssen die Kommunen ausreichend finanziert werden. Als Soforthilfeprogramm sollen Kommunen in Finanzkrisen aus einem Bundesfonds Mittel für eine Mindestausstattung der sozialen Infrastruktur bekommen können. Damit einhergehend wollen wir auch die Jugendverbandsarbeit stärken.

c) Die Antwort der CDU

Vielen Dank für das Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025.
Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-O-Mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Zeitschriften und auf Ihren Webseiten auf das Wahlprogramm von CDU und CSU hinzuweisen, das wir gerne beifügen. Dieses und weitere Informationen zum Bundestagswahlkampf finden Sie auch auf unserer Homepage www.cdu.de

d) Die Antwort der FDP

zu 1. Kindergrundsicherung: Durch die Kindergrundsicherung und weitere Maßnahmen sollte Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern Teilnahme ermöglicht werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung zielt darauf ab, bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie den Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert errechneten und ausgezahlten Förderleistung zu bündeln. Dieses sollte ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr soziokulturelles Existenzminimum sichern. Werden Sie sich für eine in dem o. g. Sinne Kindergrundsicherung einsetzen?

Damit Familienleistungen anspruchsberechtigte Familien zuverlässig erreichen, fordern wir eine konsequente Entbürokratisierung, Digitalisierung und Bündelung der Familienleistungen. Information, Beratung, Antragstellung, sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen müssen unter Wahrung des Datenschutzes digital und einfach möglich werden. Dazu wollen wir ein übersichtliches und einfach nutzbares Kinderchancenportal für Familien einrichten.
Zudem setzen wir uns dafür ein, mehr Anreize und Chancen für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen. Denn der beste Weg, um Armut zu überwinden, ist Arbeit. Wir wollen besser und mehr qualifizieren. Qualifikationen und Weiterbildungen schützen vor Arbeitslosigkeit und kurzfristigen Beschäftigungen. Statt aber überwiegend in Vollzeit während der Arbeitslosigkeit zu qualifizieren, braucht es mehr duale Qualifizierungen
neben einer Arbeitstätigkeit. Die Hinzuverdienstregeln beim Bürgergeld und im Wohngeld wollen wir so reformieren, dass sich Arbeit und Leistung spürbar immer mehr lohnen. Dazu wollen wir das Steuer- und Sozialsystem leistungsgerecht im Sinne einer negativen Einkommensteuer aufeinander abstimmen. Zudem muss das Angebot zur Kinderbetreuung weiter ausgebaut werden, um Eltern die
Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

zu 2. Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Die Koalition plante, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern, um ihre Stellung und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Werden Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz stark machen und das Vorhaben auch aktiv befördern?
Ja. Wir wollen Kinderrechte wie das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit und auf schulische Bildung explizit in das Grundgesetz aufnehmen, ohne dabei das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken.

zu 3. Absenkung des Wahlalters: Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre zu senken, um die politische Teilhabe junger Menschen zu fördern. Werden Sie das unterstützen?
Ja. Wir Freie Demokraten treten weiterhin dafür ein, das Wahlalter bei der Bundestagswahl – wie bei der Europawahl bereits geschehen – auf 16 Jahre abzusenken. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Deshalb ist das Wahlrecht ab 16 gelebte Generationengerechtigkeit.

zu 4. Integration und Inklusion: Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Grundrechte von Kindern haben einen universellen und diskriminierungsfreien Geltungsbereich, der sich auch in der nationalen Gesetzgebung widerspiegeln muss. Werden Sie darauf hin wirken, die universellen Kinderrechte auch für geflüchtet Kinder und Jugendlich zu beachten und einzulösen, zum Beispiel durch Zugang zu Bildung und Beachtung des Kindswohls bei der Unterbringung? Wie stehen Sie zu den aktuellen Bestrebungen, Kinderrechte für Kinder und Jugendliche mit einer Flucht- und Migrationsgeschichte gruppenbezogen auszusetzen /z.B. durch das Aussetzen des Familiennachzugs oder separieren bzw. freiheitsentziehende Unterbringungsformen)?
Kindern und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an Bildung und gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen können. Hierfür sind geeignete rechtliche und organisatorische Maßnahmen in Vorbereitung, die einem inklusiven Anspruch der Kinder- und Jugendhilfe z.B. durch die Weiterentwicklung des SGB VIII Rechnung tragen. Werden Sie diese Initiative künftig unterstützen?
Für uns Freie Demokraten haben Kinderrechte einen hohen Stellenwert. Das gilt selbstverständlich auch für zugezogene Kinder und Jugendliche. Eine erfolgreiche Integrationspolitik setzt voraus, Migration auf ein kontrolliertes Maß zu reduzieren, das es erlaubt, nachhaltige Integration in den Mittelpunkt zu rücken. Betreuungs-, Sprach- und Integrationsangebote sind nicht endlos verfügbar. Insbesondere die Länder sind gefragt, geflüchtete Kinder frühzeitig in bildungsförderliche Umgebungen zu integrieren. Unser Fokus liegt darauf, den Kindern, die bereits in Deutschland sind, den bestmöglichen Zugang zu Bildung und einer kindgerechten Unterbringung zu ermöglichen.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Beeinträchtigungen unterstützen wir die Weiterentwicklung des SGB VIII zu einem inklusiven Ansatz. Wir wollen die Eingliederungshilfe unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen und bürokratische Hürden abbauen.

zu 5. Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung: Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu stärken und zu fördern. Der damit einhergehende Dialogprozess läuft bis 2025 und soll als Empfehlung für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung entwickeln, die als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verfügung gestellt werden. Werden Sie der Empfehlung folgen?
Wir begrüßen Initiativen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen stärken. Eine wirksame Mitbestimmung fördert politische Bildung, Eigenverantwortung und demokratische Teilhabe. Die Empfehlungen des Nationalen Aktionsplans werden wir sorgfältig prüfen und Maßnahmen unterstützen, die praktikabel, zielführend und im Einklang mit unserem Ansatz einer chancengerechten
und eigenverantwortlichen Gesellschaft stehen.

zu 6. Investitionsprogramm für Familien- und Jugendbildungsstätten: Zur Verbesserung der Infrastruktur sollten Familien- und Jugendbildungsstätten durch ein Investitionsprogramm unterstützt werden. Wie stehen Sie dazu?
Wir schätzen etwa die wertvolle Arbeit der Träger der Kinder- und Jugendbildungsstätten, die entscheidend zur umfassenden Teilhabe junger
Menschen beiträgt. Wir setzen uns hier für verlässliche Förderstrukturen wie den Kinder- und Jugendplan des Bundes ein. Daran hängen natürlich auch Familien- und Jugendbildungsstätten, deren wichtige Rolle für Bildung, Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe wir anerkennen. Weitere, gezielte Investitionen in diese Infrastruktur können dazu beitragen, die Einrichtungen zukunftsfähig zu gestalten.
Dabei legen wir Wert auf effiziente Mittelverwendung und eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern, um passgenaue Lösungen zu entwickeln.

zu 7. Ganztagsbetreuung und -bildung: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung soll vorangetrieben werden, wobei ein besonderer Fokus auf Qualität und Chancengleichheit gelegt wird, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Welche Unterstützung durch den Bund können wir von Ihnen dazu erwarten?
Wir Freien Demokraten wollen die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege deutlich verbessern. Ausreichende Kitaplätze ermöglichen vor allem Müttern eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und sind ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Wir priorisieren den Ausbau einer flächendeckenden, ganztägigen Kinderbetreuung und die bessere steuerliche Absetzbarkeit berufsbedingter Betreuungskosten. Betriebskitas sollen stärker gefördert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Wir wollen – insbesondere für Eltern im Schichtdienst – flexiblere,
bedarfsgerechte Betreuungszeiten und Einrichtungen ermöglichen.
Mit dem Startchancen-Programm für Schulen haben wir das bisher größte Bildungsprogramm der Geschichte auf den Weg gebracht und investieren mit den Ländern 20 Mrd. Euro in Schulen. Und zwar genau dort, wo der Bedarf am dringendsten ist und die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche am größten sind. Dieses Erfolgsprogramm wollen wir weiterentwickeln und darauf aufbauend wollen wir auch ein Startchancen-Programm für Kindertagesstätten initiieren. Damit wollen wir Kitas zusätzlich unterstützen, wo ein hoher Anteil sozial benachteiligter Kinder oder ein akuter Kita-Platzmangel vorhanden ist – für gute Bildungschancen von Anfang an.

zu 8. Stärkung der Jugendverbände: Die Bedeutung von Jugendverbänden als Interessenvertretung und wichtige Säule der demokratischen Zivilgesellschaft wird anerkannt, und ihre Arbeit soll gestärkt werden. Wie wollen Sie diese Arbeit stärken?
Jugendverbände sind wichtige Akteure der demokratischen Zivilgesellschaft. Sie unterstützen junge Menschen in ihrer politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Wir setzen uns für verlässliche Förderstrukturen wie den Kinder- und Jugendplan des Bundes ein, um die Arbeit der Jugendverbände zu stärken. In der Verbände- und Vereinsarbeit generell setzen wir auf Bürokratieabbau, damit die Verbände wieder
mehr Kapazität für ihr Engagement haben. Wir wollen die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie relevante Einnahmegrenzen anpassen, um die ehrenamtliche Arbeit weiter zu stärken. Zudem möchten wir die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen fördern. Wir unterstützen Initiativen wie Jugendparlamente, um das demokratische Engagement und die politische Bildung zu stärken.

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