Junge Geflüchtete
In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte aller jungen Menschen unter 18 Jahren verankert. Dabei ist es unerheblich, wo sie geboren sind. Die Kinderrechte gelten also natürlich auch für Kinder und Jugendliche, die aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind – entweder mit ihrer Familie oder allein. Allerdings werden sie häufig viel zu wenig umgesetzt. Als Landesverband NRW des Kinderschutzbundes machen wir uns dafür stark, dass die Kinderrechte für geflüchtete Jungen* und Mädchen* in ihrem Alltag spürbar werden. Wir engagieren uns in diesem Bereich vor allem in der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW. Darüber hinaus unterstützen wir das vielfältige Angebot des Kinderschutzbundes vor Ort.