Um junge Menschen vor Gewalt zu schützen, sollten gewerbliche Anbieter von Veranstaltungen und Freizeitevents für Kinder und Jugendliche aus Sicht des Kinderschutzbundes in NRW freiwillig nachbessern.
„Obwohl privatwirtschaftliche Anbieter derzeit noch nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Kinderschutzkonzept vorzuhalten, empfehlen wir dies dringend“, so Michael Kutz, Landesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes in NRW. Dazu gehören aus seiner Sicht zum Beispiel Ballettschulen, Ponyhöfe oder die Veranstalter von Konzerten und anderen Events. „Gerade bei Großereignissen, wo viele Kinder erwartet werden, sollten sich die Veranstalter ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein“, sagt Landesgeschäftsführer Kutz weiter.
Ein Kinderschutzkonzept sei aber keine Einbahnstraße. Dadurch könnten Veranstalter die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen deutlich erhöhen und gleichzeitig sich selbst schützen. „Ein Schutzkonzept birgt die Chance, das Risiko von grenzverletzendem, übergriffigem Verhalten zu reduzieren und mit kühlem Kopf über mögliche Schritte nachzudenken, falls es doch dazu kommt“, betont Kutz.
Ein Kinderschutzkonzept ist ein detaillierter, einzelorganisatorisch erarbeiteter Plan, wie Einrichtungen und Organisationen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche möglichst verhindern können. Gleichzeitig enthält ein Schutzkonzept auch Maßnahmen zur Intervention. Mittlerweile sind viele Einrichtungen und Organisationen gesetzlich dazu verpflichtet, Kinderschutzkonzepte vorzuhalten. Das sind beispielsweise Kitas, stationäre Wohngruppen, Schulen, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Vereine, sofern sie Landesmittel nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Anspruch nehmen. Gewerbliche Veranstalter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, gehören bisher noch nicht dazu, sollten aber aus Sicht des Kinderschutzbundes in NRW freiwillig Schutzkonzepte erstellen – solange eine gesetzliche Verpflichtung noch aussteht.