Der Landesverband NRW des Kinderschutzbundes spricht sich ausdrücklich gegen eine Aufweichung des Fachkräftegebots in Kindertageseinrichtungen aus. Das NRW-Familienministerium plant derzeit, dass Ergänzungskräfte (ohne qualifizierte Erzieher*innen-Ausbildung) bis 2030 und teilweise unbefristet darüber hinaus als Erzieher*innen eingesetzt werden können, um den Mindestpersonalbedarf in den Gruppen zu decken. „Maßnahmen, die der derzeitigen Personalnot geschuldet sind, dürfen aber keinesfalls zur Dauerlösung werden“, sagt Prof. Dr. Gaby Flösser, Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes in NRW.
Im Interesse der Kitas und der betreuten Kinder, aber auch der betroffenen Beschäftigten seien solche Maßnahmen nur in Verbindung mit einer umfangreichen und gut durchdachten Weiterbildungsoffensive vertretbar. Bei den Inhalten müsse auch der Kinderschutz obligatorisch berücksichtigt werden. Der Kinderschutzbund spricht sich dafür aus, dass Ergänzungskräften ohne Erzieher*innen-Ausbildung eine berufsbegleitend machbare Qualifizierung angeboten wird und das Land gemeinsam mit den Trägern für ein entsprechendes Angebot sorgt. Außerdem dürfe für die Notlösungen kein Freifahrtschein bis 2030 oder sogar darüber hinaus ausgestellt werden. Vielmehr seien die Ausnahmeregelungen zwischenzeitlich immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.