Der gestrige Beschluss des Europäischen Parlaments zur Ausweitung sogenannter „Return-Hubs“ markiert einen besorgniserregenden Schritt in der europäischen Migrationspolitik. Insbesondere aus kinderrechtlicher Perspektive ist diese Entscheidung scharf zu kritisieren.
Mit der geplanten stärkeren Nutzung von Einrichtungen außerhalb regulärer Aufnahmestrukturen, in denen Schutzsuchende vor ihrer Rückführung untergebracht werden, droht eine weitere Verschärfung bereits bestehender Missstände. Kinder und Familien geraten dadurch zunehmend in isolierte, restriktive Lebensbedingungen, die weder ihrem besonderen Schutzbedarf gerecht werden noch mit internationalen Standards vereinbar sind.
Besonders problematisch ist, dass Kinder in „Return-Hubs“ faktisch wie Erwachsene behandelt werden, obwohl sie einen besonderen Schutzstatus genießen. Kinder, die sich in solchen Einrichtungen befinden, sind häufig bereits durch Flucht, Gewalt und Unsicherheit schwer belastet. Die Unterbringung in isolierten, restriktiven Strukturen verschärft diese Situation zusätzlich. Es fehlt oftmals an kindgerechten Räumen, am Zugang zu Bildung, psychosozialer Betreuung sowie zu sicheren Bezugspersonen. Damit werden grundlegende Rechte von Kindern verletzt – darunter das Recht auf Schutz, Bildung, Gesundheit sowie auf einen Alltag, der von Sicherheit und Perspektiven geprägt ist.
Kinder auf der Flucht gehören zu den verletzlichsten Gruppen überhaupt. Viele von ihnen haben Krieg, Gewalt oder existenzielle Not erlebt. Die Unterbringung in sogenannten „Return-Hubs“ bedeutet für sie keinen Schutz, sondern eine zusätzliche Belastung.
Der gestrige Beschluss steht damit in klarem Widerspruch zu den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention, die alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die Konvention verpflichtet dazu, dass Wohl des Kindes stets vorrangig zu berücksichtigen und Kindern Schutz, Förderung und Teilhabe zu gewährleisten.
Besonders kritisch ist, dass durch die Externalisierung migrationspolitischer Maßnahmen die Kontrolle über die Einhaltung grundlegender Rechte zusätzlich erschwert wird. Kinder laufen Gefahr, in Strukturen untergebracht zu werden, die weder transparent noch rechtsstaatlich ausreichend überprüfbar sind.
Wir fordern vor diesem Hintergrund:
- Die Rücknahme oder grundlegende Überarbeitung des gestrigen Beschlusses des Europäischen Parlaments
- Den klaren Ausschluss von Kindern und Familien aus „Return-Hub“-Strukturen
- Die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der europäischen Migrationspolitik
- Transparente, rechtsstaatliche Verfahren und kindgerechte Unterbringungslösungen innerhalb der EU
- Die Schaffung von kindgerechten, offenen und unterstützenden Unterbringungsstrukturen
- Den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und psychosozialer Betreuung für alle Kinder – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
Kinderrechte sind universell, unteilbar und nicht verhandelbar. Politische Maßnahmen dürfen nicht auf Kosten der Schwächsten gehen. Eine humane Migrationspolitik muss den Schutz und das Wohl von Kindern konsequent in den Mittelpunkt stellen.