Landeskonferenz für insoweit erfahrene Fachkräfte mit koordinierende Aufgaben in NRW

Nach § 8a SGB VIII ist vom Gesetzgeber bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung ein verbindliches Verfahren vorgesehen. Bei der Einschätzung eines Gefährdungsrisikos sollen im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte hinzugezogen werden. Allerdings gibt es keine eindeutigen Vorgaben zu Qualifizierung und Arbeitsbedingungen dieser insoweit erfahrenen Fachkräfte. Vor diesem Hintergrund ist die Landeskonferenz für insoweit erfahrene Fachkräfte mit koordinierenden Aufgaben in NRW ein wichtiges Forum des fachlichen Austauschs und der Vernetzung.

Insoweit erfahrene Fachkräfte mit koordinierenden Tätigkeiten tauschen sich aus
Die Landeskonferenz wird seit 2011 halbjährlich vom Kompetenzzentrum Kinderschutz organisiert und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung in diesem anspruchsvollen Tätigkeitsbereich. Angesprochen sind insoweit erfahrene Fachkräfte öffentlicher und freier Träger, deren Arbeit auch übergreifende, koordinierende Aufgaben einschließt. Dazu gehören beispielsweise die Qualifizierung von Fachkräften zum Umgang mit einer vermuteten Kindeswohlgefährdung oder die Koordination von Netzwerken oder Arbeitskreisen.

Weitere Informationen über die Landeskonferenz finden Sie in unserem Portal www.kinderschutz-in-nrw.de.

Ansprech­partnerin

Sabrina Müller-Kolodziej
Fachberaterin im Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW


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