Das erweiterte Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes


Im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es unerheblich, ob eine Person bezahlt oder unbezahlt in der Betreuung oder Förderung tätig ist. Sehr viel entscheidender ist die charakterliche Eignung. Insbesondere Menschen mit einer pädosexuellen Orientierung, aber auch die sogenannten Ersatzhandlungstäterinnen nutzen alle sich bietenden Möglichkeiten, mit Mädchen und Jungen* in Kontakt zu kommen.
Die (beruflichen) Rollen als Mitarbeiterinnen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die noch dazu einen Vertrauensvorschuss von Seiten der Eltern, der Gesellschaft und der ehrenamtlich und hauptberuflich Beschäftigten haben, sind daher für Täterinnen attraktiv. Hinzu kommt, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit zumeist geringere Voraussetzungen erfordert als eine Beschäftigung als Fachkraft, was die Attraktivität für potenzielle Täter*innen erhöht. Ein erweitertes Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein der Prävention.
Neben der Darstellung, in welchen Gesetzen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis zu finden sind, werden Erfahrungen aus der Praxis zusammengefasst dargestellt. Danach werden die zentralen Elemente eines präventiven Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz dargestellt, wobei die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zwar ein Baustein, nicht aber die Prävention schlechthin ist.
Informationen zur Publikation
Paritätisches Jugendwerk NRW und Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. (Hrsg.):
Erweitertes Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes
Wuppertal 2019, 32 Seiten
Gedruckt können Sie die Publikation über das ParitätischeJugendwerk NRW bestellen.