Kinderschutz in der digitalen Welt

Pädagogische Fachkräfte müssen sich gut in der digitalen Welt auskennen, um Kinder und Jugendliche zu erreichen und sexualisierter Gewalt im Netz vorbeugen zu können. Deshalb stehen Fortbildungen im Mittelpunkt eines Präventionsprojekts, das der Landesverband NRW des Kinderschutzbundes koordiniert. Gefördert wird es vom Land NRW.

Was passiert eigentlich mit dem Geld aus den Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Prävention und Nachsorge von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Landes Nordrhein-Westfalen? Auch einige Orts- und Kreisverbände des Kinderschutzbundes (DKSB) in NRW und der Landesverband sind aus diesem Fördertopf unterstützt worden und konnten Präventionsprojekte umsetzen, die sie sonst nicht hätten finanzieren können. Ein Beispiel aus dem DKSB Landesverband NRW in Wuppertal:

Wie für uns alle gehört das Internet für Kinder und Jugendliche mit zum Alltag. Sie spielen online, informieren sich und halten Kontakt zu Freundinnen und Freunden. Allerdings birgt das Netz in vielen Bereichen auch Gefahren. Ein Beispiel: Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt kommen auch im Internet vor. Täter*innen versuchen etwa, anonym oder mit falscher Identität ein Abhängigkeitsverhältnis zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Es geht ihnen letztlich darum, die Kinder und Jugendlichen zu sexuellen Handlungen im Internet oder der analogen Welt zu bewegen.

Was kann gefährlich werden?
Was kann helfen, um junge Menschen vor sexualisierter Gewalt im Internet zu schützen? Der Kinderschutzbund (DKSB) setzt in dieser Frage unter anderem auf die Vermittlung von Wissen. „Kinder und Jugendliche müssen die Risiken kennen und wissen, welches Verhalten online gefährlich werden kann“, erklärt Eda Kanber, Fachberaterin für Medienkompetenz beim DKSB Landesverband NRW. Diese Informationen, so die Haltung des Kinderschutzbundes, kommen über Erwachsene zu ihnen, die mit den jungen Menschen arbeiten. Daher ließ der DKSB Landesverband NRW Fachkräfte aus vier Orts- und Orts- und Kreisverbänden des Kinderschutzbundes (Bottrop, Hilden, Münster und Wuppertal) ihrem individuellen Bedarf entsprechend schulen. Eda Kanber koordiniert das Projekt. Vorher wurde analysiert: Wo stehen die jeweiligen Ortsverbände? Was brauchen die Fachkräfte, um mehr Handlungssicherheit zu bekommen?

Kinderschutz und Medienkompetenz verknüpfen
Insbesondere standen Themen aus dem rechtlichen Kontext im Fokus; aber auch die Frage, wie man Kinder und Jugendliche dazu bewegen kann, kritischer mit Medien umzugehen und sich besser vor möglichen Grenzverletzungen zu schützen. Welche Methoden der Prävention haben sich bisher erfolgreich durchsetzen können? Welche Rahmenbedingungen und Strategien der Intervention sind erforderlich? In den Gesprächen mit den pädagogischen Fachkräften wurde schnell deutlich: Kinderschutz in den medialen Kontext einzubetten und Kinder und Jugendliche dort zu erreichen, wo sie sich befinden, ist eine besondere Herausforderung. Hier bedarf es einer interdisziplinären Arbeitsweise, Kinderschutz und Medienkompetenz zu verknüpfen und gleichzeitig die juristischen Aspekte zu verstehen. „Die Grundidee des Projekts ist es, Kinder und Jugendliche dahingehend zu fördern und zu unterstützen, sich selbst zu schützen und Gefahren rechtzeitig zu erkennen“, erläutert die Projektkoordinatorin Eda Kanber. „Die pädagogischen Fachkräfte sollen daher nicht nur aufgeklärt werden, sondern ergänzend konkrete Anleitungen und Konzepte bekommen.“

Alle am Projekt teilnehmenden Ortsverbände haben bisher eine auf ihren jeweiligen Bedarf zugeschnittene Schulung erhalten. Hierfür konnten Referent*innen gewonnen werden, die sich durch eine hohe Expertise auszeichnen (Kriminalpolizei, Eigensinn e.V. und Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V.).

Wie verträgt sich das Recht auf Sexualität mit dem Schutz vor sexualisierter Gewalt?
Die Kinder und Jugendlichen werden nun im Rahmen des Projekts gemeinsam mit den jeweiligen pädagogischen Fachkräften (und bei Bedarf gemeinsam mit der Projektverantwortlichen) an verschiedene Inhalte dieses Projekts herangeführt. Zu den Grund-Bausteinen zählen beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung, sexualisierte Inhalte und sexualisierte Selbstdarstellung auf Social Media (Sexting), sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe (Sexting, Cybergrooming) und die Rechtslage. Es soll insbesondere die Thematik aufgegriffen werden, wie einerseits das „Recht auf Sexualität“ geschützt und respektiert werden kann und gleichzeitig aber das „Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gewährleistet werden muss.

gefördert vom:

Nach oben scrollen