Dein Recht auf Beratung

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat geregelt, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten haben, ohne dass eine Not- oder Konfliktlage die Beratung erforderlich macht (§ 8 Abs.3 SGB VIII). Der Flyer informiert Kinder und Jugendliche darüber. Er ist bewusst in einfacher Sprache geschrieben und mit MetaCom-Symbolen gestaltet, sodass er leicht verstanden wird – auch von Kindern, die nicht lesen können.

Der Flyer hat die Größe eines Smartphones und besteht aus einzelnen Seiten, die mit einer Buchschraube zu einem Fächer geschraubt wurden. Auf der Vorderseite finden sich Informationen rund um die Beratung: Wann kann ich mir Hilfe holen? Wo finde ich eine Beratungsstelle? Welche Regeln gelten bei einer Beratung? Es ist auch eine Möglichkeit hinterlegt, die Kontaktdaten der eigenen Beratungsstelle einzutragen.

Die Rückseite beschreibt, welche Gewaltformen es gibt, und klärt über die Möglichkeiten auf, Hilfe zu bekommen.


Informationen zur Publikation

Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW (Hrsg.):
Dein Recht auf Beratung

Wuppertal 2022, 2 x 5 Seiten


Download der Vorderseiten
Download der Rückseiten

Gedruckt können Sie den Flyer über das Formular unten bestellen.

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